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In allen Rechtssystemen, also der Gesamtheit von Rechten eines Staates, gilt von allen Straftaten Mord als die gravierendste. Die Umstände, die einen Mord ausmachen können in jedem System anders definiert sein.
Im deutschen Strafrecht können besondere Motive, also Absichten, oder auch Vorgehensweisen typische Kennzeichen sein. Konkret kann es sich dabei um Habgier oder eine heimtückische Handlung mit gemeingefährlichen Mitteln handeln. Das heißt also, dass zu der Tötung auch mindestens einer dieser zusätzlichen Umstände notwendig ist, um die Tötung als Mord zu bezeichnen.