Rechtsanwälte und Fachanwälte in Heilbronn
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Bei einem Verwarngeld handelt es sich um eine Geldbuße, die bei lediglich geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhoben werden kann und zwischen 5 und 35 € liegt. Anders als bei Bußgeldern, entstehen bei Verwarngeldern keine zusätzlichen Kosten. Die Zahlung eines Verwarnungsgeldes muss innerhalb von 7 Tagen geschehen und ist dann erledigt. Bei Nichtzahlung wird die nächsthöhere Stufe - das Bußgeldverfahren - eingeleitet.